Bericht zum Schulausschuss vom 15. Mai 2018

Am 15. Mai trat im technischen Rathaus der Schulausschuss zu seiner zweiten Sitzung 2018 zusammen. Der öffentliche Teil der Sitzung zählte elf Tagesordnungspunkte. Als SPD hatten wir vorab eine Reihe von Anträgen sowie eine Anfrage eingebracht.

Antrag für ein Konzept zur Sicherstellung von OGS-Plätzen

Im März beantragten wir, die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept zur Sicherstellung von OGS-Plätzen zu erstellen. Das Konzept sollte die Raum-, Personal- und Kostensituation in der Entwicklung der nächsten Jahre beinhalten. Unsere Beschlussempfehlung lautete: „Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage, dass bis spätestens zum Schuljahr 2021/2022 jedes Kind in Willich an der Grundschule seiner Wahl auf Wunsch einen OGS-Platz erhält, dem Schulausschuss ein Konzept zu Räumen, Personal und Kosten vorzulegen.“ Dieser Beschlussempfehlung konnte die FDP in einer leicht geänderten Version folgen. Die CDU warf uns „Aktionismus“ sowie mangelnden Respekt vor, da wir mit dem Antrag die Leistung und vorausschauende Arbeit der Verwaltung infrage stellen würden. Nach CDU-Auffassung, ist es somit unmöglich sinnvolle, inhaltliche und auf die Zukunft gerichtete Anträge zu stellen, da diese eine Respektlosigkeit gegenüber der Verwaltung darstellen würden. Wenn man diesen Vorwurf ernst nimmt, dann wären sämtliche Anträge aus allen Bereichen wie Schule, Planung usw. ein Affront gegenüber der Verwaltung. Der Antrag zur Sicherstellung von OGS-Plätzen in Willich wurde von CDU und Grünen schließlich abgelehnt.

Anfrage zur Rückkehr zu G9 und entsprechende Raumplanung

Im März baten wir um Beantwortung der Frage, in welchem Umfang die vom Land beschlossene Rückkehr zu G9 bei den Willicher Gymnasien zusätzlichen Raumbedarf auslöst, wie dieser Raumbedarf gedeckt werden kann und welche Kosten dadurch entstehen werden. Die Verwaltung teilte mit:

„Aufgrund der breiten öffentlichen Diskussion war bereits im letzten Jahr abzusehen, dass durch die Rückkehr zu G9 ein Raummehrbedarf entstehen wird. Die bei der Umstellung auf G8 frei gewordenen Räume werden zwischenzeitlich anderweitig genutzt (unter anderem zum Zwecke der Inklusion und Differenzierung) und stehen nicht mehr zur Verfügung. Diese Tatsache und andere Änderungen im Schulgesetz und in den Lehrplänen hat die Verwaltung zum Anlass genommen, eigene Leitlinien zur Raumplanung, in Abstimmung mit allen Schulleitungen der allgemeinbildenen Schulen in Willich, zu erstellen. Der Raumbedarf ist nicht nur in den Gymnasien zu verzeichnen, sondern trifft alle Schulformen gleichermaßen, jedoch an sehr unterschiedlichen Stellen. Gleichzeitig wird auf Ebene des Städtetages NRW an einer Leitlinie mit gleichem Inhalt gearbeitet, ein Mitglied der Schulverwaltung Willich ist in dem dortigen Arbeitskeis vertreten. Grundsätzlich wird seitens des Städtetages (und auch der Schulverwaltung) die Auffassung vertreten, dass der Schulbau und die deutlich veränderten Anforderungen an die Gestaltung von Schulraum konnexitätsrelevant sind und somit die aus den Städten heraus entwickelnten Leitlinien lediglich Anhaltspunkte darstellen, die die dringend notwendigen Veränderungen in den Schulen zu strukturieren helfen. Auf der Basis der Leitlinie zur Raumplanung der Willicher Schulen sollen im Sommer alle Schulen begangen und die Raummehrbedarf an den einzelnen Schulen ermittelt werden. Bis zur Fertigstellung dieser Erhebung dürften die Ergebnisse der Arbeitsgruppe des Städtetages vorliegen und können ergänzend herangezogen werden. Die aus anderen Städten wie Köln, Düsseldorf oder Krefeld vorliegenden Leitlinien können ebenfalls herangezogen werden, gehen aber zum Teil sehr weit über die Erfordernisse in Willich hinaus. Vonseiten der Verwaltung ist darauf aufbauend geplant, dass zu den Hauhaltsberatungen 2019 auf der Grundlage der ermittelten Raumbedarfe die baulichen Möglichkeiten und die dadurch resultierenden Kosten ermittelt und vorgelegt werden. Ob dieser Zeitplan für alle Schulen umsetzbar ist, ist jedoch stark von der in OWB vorhandenen Planungskapazität abhängig.“

Diese Ausführungen nahm der Ausschuss zur Kenntnis. Ironischerweise formulierte die CDU in diesem Zusammenhang noch einen allgemeinen Auftrag zur Konzepterstellung an die Verwaltung. Was bei der OGS „Aktionismus“ ist, soll also hier notwendig sein, damit die Verwaltung tätig wird…

Antrag auf Bereitstellung von 25.000 Euro zur Verbesserung und Ergänzung des OGS-Essens

Bereits zu den Haushaltsberatungen Ende letzten Jahres hatten wir den Antrag gestellt, den OGSen 25.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um das dortige Essensangebot zu ergänzen. Damit sollte z. B. ermöglicht werden, gemeinsam im Rahmen der pädagogischen Arbeit regionale und saisonale Nahrungsmittel einzukaufen, Weihnachten Plätzchen zu backen, ein Buffet für die Karnevalsparty zu bestücken oder für Ostern Eier zu färben. Während dieser Antrag von CDU, FDP und Grünen immer wieder vertagt wurde, hat er von anderer Seite viel Zuspruch erfahren, so z. B. von Seiten der Grundschul-, OGS- und Elternvertreterinnen im OGS-Gesprächskreis. Dessen Votum hatte die CDU-Fraktion für die Entscheidung ausdrücklich erbeten – um sich dann im Schulausschuss komplett darüber hinwegzusetzen und den Antrag zusammen mit der FDP abzulehnen.

Prüfauftrag auf Einrichtung von Hol- und Bringzonen an Willicher Schulen

Ende März stellten wir den Auftrag, die Verwaltung möge die Einrichtung von Hol- und Bring-Zonen an Willicher Schulen prüfen, um die Verkehrssicherheit vor Ort zu stärken. Diese Zonen sollen nach unserer Vorstellung in angemessener Entfernung zu den Schulen liegen, um den Autoverkehr unmittelbar vor dem Schultor zu minimieren. Die CDU erklärte auch hier ihre Ablehnung, da es ihr Ziel sei, die Eltern in jedem Fall komplett von der Nutzung des Autos auch für Teile des Schulwegs abzubringen. Als SPD hätten wir eine Erweiterung des Antrags um Maßnahmen, die die Sicherheit von Fußgängern unterstützen, durchaus mitgetragen. Hol- und Bringzonen als Lösung für diejenigen Familien, die aus organisatorischen Gründen zwingend auf das Auto angewiesen sind, sollten aber aus unserer Sicht als eine von mehreren Maßnahmen zumindest geprüft werden. Dieser Prüfung haben sich die anderen Fraktionen leider kategorisch entgegengestellt, so dass es nur zu einer sehr allgemeinen Beschlussfassung kam: Die Verwaltung wurde beauftragt, generelle Möglichkeiten zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit vor Schulen verbessert werden kann.

Antrag zur Einführung von einem Notfall-Verhaltensplan bei Gefahr oder Polizeieinsätzen

Im November 2017 haben wir beantragt, einen Notfallplan für öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Jugendzentren, evtl. Altersheime und für alle, die Menschen betreuen, zu erstellen. Die Verwaltung teilte mit: „Die Notfallmaßnahmen in städtischen Einrichtungen bestehen im Rahmen des Brandschutzes und werden im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz und der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen weiterentwickelt. Dies gilt analog für stationäre Pflegeeinrichtungen. Das Land NRW hat für Schulen einen Notfallordner entwickelt, der verbindlich ist und in dem entsprechende Kommunikationswege geregelt sind. Zum Thema Katastrophenschutz nimmt die Verwaltung seit Ende 2016 als Kooperationspartner an einem dreijährigen Forschungsprojekt in Federführung des DRK teil. Das Projekt „Kontexte von Pflege- und Hilfsbedürftigen stärken (KOPHIS)“ soll Pflege- und Hilfsbedürftigen im Katastrophenfall ermöglichen, schnelle und bedarfsgerechte Hilfe zu erhalten. Hierfür sollen bereits vorhandene Netzwerke im Umfeld der Betroffenen genutzt und mit den bestehenden Maßnahmen und Hilfeleistungsangeboten im Katastrophenschutz, der Pflegeinfrastruktur und der Stadt verzahnt werden.“ Diese Ausführungen nahm der Ausschuss zur Kenntnis.