Anfang dieses Jahres ist die neue Entwässarungssatzung in Kraft getreten, die der Rat einstimmig verabschiedet hat. Danach müssen Grundstückseigentümer nur noch in einzelnen, speziell geregelten Fällen sog. Revisionsschächte oder Inspektionsöffnungen in ihre Abwasserleitungen einbauen: Nämlich bei neuen Anschlüssen oder dann, wenn ein bestehender Anschluss erneuert oder wesentlich verändert wird. Die SPD, die diese Erleichterung für Grundstückseigentümer im Rat mitgetragen hat, unterstützt ausdrücklich das Ziel, allen Grundstückseigentümern die Erleichterungen nach dieser neuen Rechtslage zugute kommen zu lassen. „Wenn ein Eigentümer noch kurz vor dem Stichtag einen Bescheid mit einer Verpflichtung zum Bau eines Revisionsschachtes erhalten hat, der nach der neuen Satzung entbehrlich wäre, muss er auch von der Neuregelung profitieren. Um das sicherzustellen, müssen wir eine tragfähige rechtliche Regelung finden, “ so der Fraktionsvorsitzende Bernd-Dieter Röhrscheid. Ob der jetzt von CDU, Grünen und FDP vorgeschlagene Weg dafür geeignet ist, bezweifeln die Sozialdemokraten allerdings. Die drei Fraktionen wollen die Verwaltung per Ratsbeschluss verpflichten, betroffene Bescheide auszusetzen – ohne die Rechtsgrundlage selber anzupacken. „Wir brauchen eine klare und trennscharfe Übergangsregelung, die auch einer rechtlichen Überprüfung standhält, “ so die SPD-Obfrau im Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen, Mirjam Hufschmidt. „Da es hier um Maßnahmen nach Satzungsrecht geht, spricht viel dafür, eine Übergangsregelung auch dort zu verankern. Ein Ratsbeschluss, der wie jetzt von CDU, Grünen und FDP geplant ohne rechtliche Prüfung über das Knie gebrochen wird hilft niemandem weiter: Denn wenn nicht klar ist, ob wir das gewünschte Ziel auf diesem Wege überhaupt erreichen können, haben wir danach eher noch mehr Rechtsunsicherheit als vorher. Das ist gerade bei drohenden Belastungen für Bürgerinnen und Bürger nicht hinnehmbar,“ so Hufschmidt. Aus diesem Grunde hatten sich die Sozialdemokraten dafür eingesetzt, erst in der nächsten Ratssitzung nach eingehender rechtlicher Prüfung eine Entscheidung – und wenn nötig eine Satzungsänderung – herbeizuführen. „Schon die Beratungen über die Satzung selber haben sich – vor allem wegen des hohen internen Beratungsbedarfs der CDU – monatelang hingezogen. Dass jetzt so ein rechtlich sensibler Punkt ohne weitere Prüfung mit der Brechstange durchgesetzt werden soll, verwundert uns schon sehr,“ so Hufschmidt.