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SPD tritt für sozialverträglichere Beitragstabelle in OGS ein

Im Prozess um die Beitragserhöhungen im Bereich OGS vertritt die SPD klar die von der Verwaltung vorgeschlagene Beitragstabelle Variante A. „Diese Variante, war schon im Vorfeld ein Kompromiss für uns bei der notwendigen Beitragserhöhung und belastet vor allem nicht die Familien mit unteren und mittleren Einkommen zu sehr“, so Markus Gather, Obmann der SPD im Schulausschuss. „Dass es jetzt überhaupt eine zweite Variante in der Vorlage zum Ausschuss gibt zeigt, dass andere Parteien zum Vorteil der besser verdienenden Familien entscheiden wollen!“ Die in der Variante A dargestellte Staffelung der Beiträge unterscheidet zehn verschiedene Einkommensgrenzen. In der Variante B werden nur sechs Varianten unterschieden. Lukas Maaßen, SPD, sachkundiger Bürger im Ausschuss, meint dazu: „In der Variante B sollen Eltern mit mittleren Einkommen bis zu 25 Euro mehr im Monat bezahlen – das ist nicht zu akzeptieren!“ Und weiter: „Wir dürfen die jungen Familien nicht noch mehr belasten. Dies führt dazu, dass wir, trotz des Erfolgsmodells der OGS in der Stadt Willich, für junge Familien, nicht attraktiv werden. Diese braucht aber eine lebendige Stadt!“ Aus diesem Grund wird die SPD auch zukünftig an der Regelung festhalten, dass für Geschwisterkinder kein Beitrag bezahlt werden muss. „Mit unserer Entscheidung, uns hier klar für die sozialverträglichere Variante einzusetzen, wollen wir ein deutliches politisches Zeichen setzten, wie der Kurs der SPD in den nächsten Jahren sein wird“, so Gather.

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SPD: Klimaschutzmanagement soll weiterhin sichergestellt werden

Im Rahmen einer Klimaschutzinitiative und zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Willich hat das Bundesumweltministerium vor einigen Jahren Fördermittel zur Schaffung von personellen Ressourcen bereitgestellt. So konnte zum 01. Juli 2011 Herr Marcel Gellißen als erster Klimamanager der Stadt Willich eingestellt werden. Der Förderzeitraum, der zunächst auf drei Jahre befristet war, wurde um zwei Jahre verlängert – läuft nun aber zum 01. Juli 2016 aus. „Für die Stadt Willich ist das Klimaschutzmanagement ein tolles Zeichen: Klimaschutz ist uns wichtig“, so Hendrik Pempelfort, Ratsmitglied und SPD-Obmann im Umweltausschuss. Die Aufgaben von Herrn Gellißen haben sich über die Jahre erweitert. Zunächst war er Berater der Umweltausschussmitglieder und hat bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes geholfen. Mittlerweile organisiert er das Stadtradeln und kümmert sich um die Veröffentlichung der Ergebnisse der Thermografiebefliegung sowie die folgenden Förderanträge. Nun stehen die Einzelanfragen der Bürgerinnen und Bürger an, wodurch das Arbeitspensum und die Bedeutung der Stelle erhöht wird. Im Umweltausschuss wurde zudem beschlossen, dass sich die Stadt Willich an der Initiative Global nachhaltige Kommune in NRW beteiligt, einem Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21. „Hier werden wir bis 2017 versuchen, gemeinsam Strategien zu entwickeln, um die Nachhaltigkeitsziele der 2030-Agenda, welche die UN-Vollversammlung Ende 2015 verabschiedet hat, auf kommunaler Ebene umzusetzen“, führt Pempelfort aus. Überhaupt zeigt das Klimaabkommen, auf das sich 196 Staaten in Paris geeinigt haben, das weiterhin dringender Handlungsbedarf besteht und sich die Stadt Willich nicht auf dem bisher Erreichten ausruhen darf. „Im interkommunalen Vergleich zeigt sich, dass die Stadt Willich eine Vorreiterstellung hat: nicht viele Städte haben ein eigenes Klimaschutzmanagement. Uns ist die Umwelt und der Schutz ebendieser wichtig“, so Pempelfort. „Wir möchten auch nach Ablauf des Förderzeitraums nicht auf die kritische, reflektierte und fachliche Beratung des Klimaschutzmanagements verzichten und beantragen deswegen, dass diese auch über die Förderung durch den Bund hinaus sichergestellt wird“, erklärt Pempelfort. In der kommenden Umweltausschusssitzung am 24. Mai 2016 wird der Antrag der SPD-Fraktion beraten.

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Maaßen begrüßt Vorhaben der Bundesregierung

Das Bundesverkehrsministerium will die Hürden bei den rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von Tempo-30-Zonen senken. Bisher musste aufwendig nachgewiesen werden, dass es sich um eine Gefahrenstelle handelt. Nun soll ein Rechtsrahmen geschaffen werden, in dem Länder und Kommunen ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 anordnen können – auch an Hauptverkehrsstraßen. „Die geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung wird helfen, Unfälle zu vermeiden“, erklärt Lukas Maaßen, stv. Parteivorsitzender.

Info: Vor einigen Tagen stellte die Kreispolizeibehörde in Viersen die Unfallstatistik für 2015 vor. Demnach verzeichnete die Polizei insgesamt 8.693 Verkehrsunfälle, ein Anstieg um 647 Unfälle gegenüber 2014. Insgesamt wurden 1.198 Menschen verletzt – elf starben. Häufig führt eine zu hohe Geschwindigkeit zum tödlichen Ausgang eines Unfalls: Bei 65 km/h liegt die Überlebenswahrscheinlichkeit für Fußgänger bei nur 20 Prozent. Bei 50 km/h überleben schon acht von zehn Fußgängern, die angefahren werden. Bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 30 km/h ist die Wahrscheinlichkeit, dass der angefahrene Fußgänger überlebt, 6-Mal größer als bei 50 km/h.

An den Infoständen zum anstehenden Bürgerentscheid wurde Maaßen von einigen Willichern Bürgern auf eine mögliche Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Kreuzstraße angesprochen. „Es wurde mehrmals der Wunsch geäußert, auf der Kreuzstraße zwischen den Querungen Kreuzstraße / Neusserstr. und Kreuzstraße / Breitestraße eine Tempo-30-Zone einzuführen. Einige Anwohner berichteten von deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Zudem werde das Halteverbot nicht eingehalten, sodass durch eine eingeschränkte Straßeneinsicht zusätzliche Gefahrenräume entstehen“, so der stv. SPD-Vorsitzende. Maaßen wird die Initiative der Bundesregierung nutzen, um im Interesse der Anwohner einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Info: Maaßen hatte bereits im vergangenen Jahr einen Prüfauftrag zur Erhöhung der Sicherheit und des Lärmschutzes auf der Kreuzstraße gestellt. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone wurde damals abgelehnt, da die Kreuzstraße die Funktion einer Hauptverkehrsstraße hat. Durch die Gesetzesänderung der Bundesregierung, kann die Geschwindigkeit nun auch auf Hauptverkehrsstraßen reduziert werden.

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