Maaßen begrüßt Vorhaben der Bundesregierung

Das Bundesverkehrsministerium will die Hürden bei den rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von Tempo-30-Zonen senken. Bisher musste aufwendig nachgewiesen werden, dass es sich um eine Gefahrenstelle handelt. Nun soll ein Rechtsrahmen geschaffen werden, in dem Länder und Kommunen ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 anordnen können – auch an Hauptverkehrsstraßen. „Die geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung wird helfen, Unfälle zu vermeiden“, erklärt Lukas Maaßen, stv. Parteivorsitzender.

Info: Vor einigen Tagen stellte die Kreispolizeibehörde in Viersen die Unfallstatistik für 2015 vor. Demnach verzeichnete die Polizei insgesamt 8.693 Verkehrsunfälle, ein Anstieg um 647 Unfälle gegenüber 2014. Insgesamt wurden 1.198 Menschen verletzt – elf starben. Häufig führt eine zu hohe Geschwindigkeit zum tödlichen Ausgang eines Unfalls: Bei 65 km/h liegt die Überlebenswahrscheinlichkeit für Fußgänger bei nur 20 Prozent. Bei 50 km/h überleben schon acht von zehn Fußgängern, die angefahren werden. Bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 30 km/h ist die Wahrscheinlichkeit, dass der angefahrene Fußgänger überlebt, 6-Mal größer als bei 50 km/h.

An den Infoständen zum anstehenden Bürgerentscheid wurde Maaßen von einigen Willichern Bürgern auf eine mögliche Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Kreuzstraße angesprochen. „Es wurde mehrmals der Wunsch geäußert, auf der Kreuzstraße zwischen den Querungen Kreuzstraße / Neusserstr. und Kreuzstraße / Breitestraße eine Tempo-30-Zone einzuführen. Einige Anwohner berichteten von deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Zudem werde das Halteverbot nicht eingehalten, sodass durch eine eingeschränkte Straßeneinsicht zusätzliche Gefahrenräume entstehen“, so der stv. SPD-Vorsitzende. Maaßen wird die Initiative der Bundesregierung nutzen, um im Interesse der Anwohner einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Info: Maaßen hatte bereits im vergangenen Jahr einen Prüfauftrag zur Erhöhung der Sicherheit und des Lärmschutzes auf der Kreuzstraße gestellt. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone wurde damals abgelehnt, da die Kreuzstraße die Funktion einer Hauptverkehrsstraße hat. Durch die Gesetzesänderung der Bundesregierung, kann die Geschwindigkeit nun auch auf Hauptverkehrsstraßen reduziert werden.