Sozialer Arbeitsmarkt auch in Willicher Verwaltung?
Das Bundeskabinett hat im Jahr 2018 ein Gesetz gegen Langzeitarbeitslosigkeit beschlossen. Der Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass Langzeitarbeitslose, die mindestens sieben Jahre Hartz IV bezogen haben, einen staatlich bezuschussten Arbeitsplatz bekommen. Das Projekt des Sozialen Arbeitsmarktes wurde durch das Teilhabechancengesetz in § 16i SGB II integriert, welches zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist.
„Die Maßnahme soll Betroffenen die Möglichkeit geben, am Arbeitsleben und damit auch am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen“, erklärt Hendrik Pempelfort, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Willich. Weiterbildungsangebote und betriebliche Praktika für Langzeitarbeitslose sind ebenfalls Teil des Vorhabens.
Fünf Jahre lang sollen Betroffene einen aus öffentlichen Mitteln finanzierten Lohnkostenzuschuss bekommen. Für die nächsten Jahre stellt die Bundesregierung für das Projekt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Für jeden geförderten Arbeitsplatz ist nach Angaben des Arbeitsministeriums mit durchschnittlichen Kosten von 24.000 Euro pro Jahr zu rechnen. Von insgesamt 670 Personen im Kreis Viersen, auf die die Bedingungen zutreffen, könnten auf Grund der zugesagten Mittel 117 Personen direkt von der Maßnahme kreisweit profitieren.
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Willich fragt deswegen den Bürgermeister in der kommenden Ratssitzung am Donnerstag, 24.01.2019, inwiefern die Stadt Willich plant auf Grund des Gesetzes gegen Langzeitarbeitslosigkeit, Stellen in allen Bereichen der kommunalen Verwaltung und den kommunalen Eigenbetrieben zur Verfügung zu stellen.
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