Gastronomen leben von Geselligkeit. Doch die Corona-Schutzverordnungen, die im Kern seit März 2020 mit einer kurzen Unterbrechung im Sommer gelten, lassen diese Geselligkeit nicht zu. Viele Restaurants und Kneipen sind seitdem durchgehend oder weitestgehend geschlossen. Paragraf 8 des Gaststättengesetzes bringt nun ein weiteres Problem für die ohnehin angeschlagene Gastronomie-Szene: Die Erlaubnis erlischt, wenn ein Inhaber seinen Betrieb ein Jahr lang nicht in Betrieb hat. Aus wichtigen Gründen kann diese Frist aber verlängert werden.
„Wir laufen gerade darauf zu, dass unsere Gastronomie in Willich ohne rechtliche Erlaubnis dasteht, ihre Betriebe überhaupt führen zu dürfen. So wird aus finanzieller und wirtschaftlicher Not wahre Existenzangst – die sie ohnehin schon seit Monaten haben“, so Eleonore Wittkop, Sprecherin der SPD-Fraktion im Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzung. Die Willicher Sozialdemokraten möchten deswegen von der Verwaltung wissen, wie viele Gastronomen derzeit in Gefahr sind, ihre Erlaubnisse und Schanklizenzen zu verlieren und bitten die Verwaltung um eine Verlängerung der Frist.
Rheinland-Pfalz hat bereits eine Allgemeinverfügung erlassen, wodurch die Erlaubnisse für alle Gastronomen des Landes bis zum 18. März 2022 verlängert werden. „In NRW fehlt eine landesweite Regelung, aber als Stadt sollten wir die Fristen verlängern, soweit wir das können“, erklärt Hendrik Pempelfort, Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und Nachhaltigkeit. „Es geht darum, den Gastronomen in der Krise Klarheit und Sicherheit zu verschaffen. Sie stehen sowieso schon vor immensen Herausforderungen und die Krise verlangt ihnen viel ab. Wenn wir hier für Erleichterung sorgen können, dann sollten wir das tun.“