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Neue Gassibeutelstation im Stahlwerk Becker

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Auf Initiative von Barbara Wolf, SPD-Fraktionsmitglied, wurde am 17. Februar, eine Doggybagstation auf dem Laborweg / Ecke Casinostraße im Stahlwerk Becker installiert. „Viele Bürgerinnen und Bürger ärgern sich, dass die Hinterlassenschaften der Hunde einfach oft mitten auf dem Gehweg liegen gelassen werden. Im Stahlwerk Becker ist es leider besonders schlimm“, erklärt Wolf. Die Verwaltung hat auf die Bitte von Barbara Wolf schnell reagiert. Einige Anwohner und Thorsten Marschner sowie Uli Weber von der Musikschule „dal segno“ haben sich darüber sehr gefreut und sich dazu bereits positiv geäußert. Barbara Wolf hat sich als Patin für die Gassibeutelstation angeboten, damit stets gesichert ist, dass ausreichend Gassibeutel vorhanden sind.

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500.000 € für Sanierung des Straßennetzes in Willich

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Das neue Landesstraßenerhaltungsprogramm setzt erneut eine Rekordmarke. In 2017 stehen 127,5 Millionen Euro für die Reparatur des Landesstraßennetzes zur Verfügung. Damit wird die letztjährige Rekordmarke von 115,5 Millionen Euro nochmals erheblich übertroffen. „Auch unsere Stadt profitiert vom Erhaltungsprogramm, denn für die Deckensanierung im Verlauf der L 390 Willich-Schiefbahn bis Kaarst werden in diesem Jahr 400.000 € in den 5,02 Kilometer langen Bauabschnitt investiert“, erklärt der stv. Parteivorsitzende der SPD Willich Lukas Maaßen. „Mit dem Landesstraßenerneuerungsprogrmm 2017 setzt die Landesregierung ihren richtigen Grundsatz ‚Erhalt vor Neubau‘ unbeirrt fort, denn der Nachholbedarf im Land ist enorm“, ergänzt Ulrich Bünstorf, SPD-Obmann im Planungsausschuss. Bei der Regierungsübernahme 2010 wurde das Budget für die Erhaltung der Landesstraßen schrittweise um mehr als zwei Drittel erhöht. 2010 wurden für die Erhaltung der Landesstraßen nur 76 Millionen Euro eingesetzt, heute sind es 127,5 Millionen Euro. Auch für die Teilsanierung des Radweges an der L 26 / L 382 in Willich stellt die Landesregierung 100.000 € zur Verfügung.

 

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SPD: iPads für städtische Bildungseinrichtungen und Jugendzentren

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Im Oktober 2016 hat die SPD-Fraktion auf Initiative des stv. Parteivorsitzenden Lukas Maaßen um Überprüfung gebeten, ob es sinnvoll und technisch sowie rechtlich möglich ist, die nach fünf Jahren abgeschriebenen iPads der Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger an Bildungseinrichtungen und Jugendzentren der Stadt Willich zur Bildungsarbeit zur Verfügung zu stellen.

Mit der Einführung des digitalen Rates erhält jedes Ratsmitglied sowie jeder sachkundiger Bürger für die digitale Rats- und Ausschussarbeit auf Leihbasis ein iPad. Ein Austausch dieser Geräte ist Anfang der nächsten Wahlperiode des Stadtrates geplant. Die Geräte müssen dann entweder an die Stadt zurückgegeben oder können vom Benutzer zum Restwert erworben werden.

Die SPD möchte, dass alle Geräte an die Stadt zurückgegeben werden müssen und anschließend formatiert städtischen Bildungseinrichtungen und Jugendzentren zur Verfügung gestellt werden. Anders als bei herkömmlichen Desktop-Computern wird die aktuelle Technik in fünf Jahren noch nicht veraltet sein. „Richtig eingesetzt, kann das iPad den Unterricht bereichern“, ist sich Maaßen sicher. Eine Erleichterung beginne bei banalen Bestandteilen des alltäglichen Unterrichts: „Schüler, die lediglich ein Tablet mit vollem Akku mit in die Schule nehmen müssen, können keine Bücher, Arbeitsblätter oder Hausaufgaben vergessen“, so Maaßen weiter. „Die iPads können in halben Klassensätzen zusammengestellt und temporär von einzelnen Lerngruppen gezielt für bestimmte Unterrichtsinhalte genutzt werden“, ergänzt Markus Gather, schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

Wie die Bereitstellung der Geräte organisiert werden kann (Bedarfsabfrage / weitere städtische Einrichtungen / Bewerbung der Bildungseinrichtungen) solle die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Bildungseinrichtungen bzw. Jugendzentren ausarbeiten.

Im Rahmen der Koordinierung der Haushaltsberatungen wurde im Dezember 2016 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, dass der Antrag spätestens zu den Haushaltsberatungen 2019 erneut vorzulegen ist, da der Abschreibungszeitraum dann fortgeschrittener ist.

 

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