Haushaltsanträge 2018 für Sport und Kultur
Auch in diesem Jahr stellt die SPD-Fraktion einige Anträge für den Bereich des Sport- und Kulturausschusses. So beantragen die Sozialdemokraten unter anderem, dass für den Ausbau bzw. die Erweiterung des städtischen Archivs entsprechende Finanzmittel in den Haushalt eingestellt werden sollen. „Da das Willicher Stadtarchiv von Willich nun nicht nach Viersen verlegt wird, müssen wir entsprechende Finanzmittel von rund 30.000 Euro einplanen, um die im Kreisarchiv befindlichen Archivalien von vor 1970 übernehmen zu können“, so Bernd-Dieter Röhrscheid, Obmann der SPD-Fraktion im Sport- und Kulturausschuss. In diesem Zusammenhang beantragt die SPD-Fraktion auch, den Zuschuss von 2.500 Euro für die Bildungskooperation zwischen dem St.-Bernhard-Gymnasium, den Heimat- und Geschichtsfreunden und dem Stadtarchiv im Haushalt 2018 einzustellen. „Die Bildungskooperation ist ein Grund, weswegen wir das städtische Archiv nicht nach Viersen verlegen wollen – aus diesem Grund wollen wir es weiterhin fördern“, so Röhrscheid. Des Weiteren setzen sich die Sozialdemokraten für die Einrichtung eines Schiefbahner Bürgerbusses ein. „Die Einrichtung eines Bürgerbusses für Schiefbahn wurde von den Bürgerinnen und Bürgern immer wieder gewünscht“, so Röhrscheid. Einen entsprechenden Antrag dazu stellt der SPD-Fraktionsvorsitzende. Nach seiner Auffassung gibt es ausreichend Freiwillige für die Einrichtung des Bürgerbusses. Auch im Bereich der internationalen Beziehungen sollen wieder Finanzmittel eingestellt werden: Im April wird der Vertrag mit der lettischen Partnerstadt Smiltene unterschrieben und im Herbst 2018 werden erstmals Schülerinnen und Schüler aus Marugame zum Schüleraustausch nach Willich kommen. „Für beide Termine benötigen wir Gelder im Haushalt, weswegen es nur richtig ist, diese jetzt einzuplanen“, so Röhrscheid. Da im Frühjahr 2018 in Alt-Willich die Lion-Straße eingeweiht wird und zu diesem Termin lebende Nachfahren der jüdischen Familie Lion eingeladen werden, benötigt man auch hierfür Gelder in Höhe von 5.000 Euro.
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