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Im Oktober 2016 hat die SPD-Fraktion auf Initiative des stv. Parteivorsitzenden Lukas Maaßen um Überprüfung gebeten, ob es sinnvoll und technisch sowie rechtlich möglich ist, die nach fünf Jahren abgeschriebenen iPads der Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger an Bildungseinrichtungen und Jugendzentren der Stadt Willich zur Bildungsarbeit zur Verfügung zu stellen.
Mit der Einführung des digitalen Rates erhält jedes Ratsmitglied sowie jeder sachkundiger Bürger für die digitale Rats- und Ausschussarbeit auf Leihbasis ein iPad. Ein Austausch dieser Geräte ist Anfang der nächsten Wahlperiode des Stadtrates geplant. Die Geräte müssen dann entweder an die Stadt zurückgegeben oder können vom Benutzer zum Restwert erworben werden.
Die SPD möchte, dass alle Geräte an die Stadt zurückgegeben werden müssen und anschließend formatiert städtischen Bildungseinrichtungen und Jugendzentren zur Verfügung gestellt werden. Anders als bei herkömmlichen Desktop-Computern wird die aktuelle Technik in fünf Jahren noch nicht veraltet sein. „Richtig eingesetzt, kann das iPad den Unterricht bereichern“, ist sich Maaßen sicher. Eine Erleichterung beginne bei banalen Bestandteilen des alltäglichen Unterrichts: „Schüler, die lediglich ein Tablet mit vollem Akku mit in die Schule nehmen müssen, können keine Bücher, Arbeitsblätter oder Hausaufgaben vergessen“, so Maaßen weiter. „Die iPads können in halben Klassensätzen zusammengestellt und temporär von einzelnen Lerngruppen gezielt für bestimmte Unterrichtsinhalte genutzt werden“, ergänzt Markus Gather, schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.
Wie die Bereitstellung der Geräte organisiert werden kann (Bedarfsabfrage / weitere städtische Einrichtungen / Bewerbung der Bildungseinrichtungen) solle die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Bildungseinrichtungen bzw. Jugendzentren ausarbeiten.
Im Rahmen der Koordinierung der Haushaltsberatungen wurde im Dezember 2016 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, dass der Antrag spätestens zu den Haushaltsberatungen 2019 erneut vorzulegen ist, da der Abschreibungszeitraum dann fortgeschrittener ist.