Mehr bezahlbarer Wohnraum in Schiefbahn dank SPD-Antrag

In Willich bleibt die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum eine zentrale Herausforderung. Die SPD Willich hat deshalb gehandelt und mit einem erfolgreichen Haushaltsantrag die Grundlage für den Bau von 30 neuen öffentlich geförderten Wohnungen in Schiefbahn am Diepenbroich geschaffen.

200.000 Euro zusätzlich für geförderten Wohnraum

Die Stadt Willich unterstützt den Bau öffentlich geförderter Wohnungen mit 10.000 Euro pro Einheit. Doch Ende 2022 standen hierfür nur 270.000 Euro zur Verfügung – zu wenig, um den dringend benötigten sozialen Wohnungsbau voranzutreiben. Die SPD Willich forderte daher mit einem Antrag zum Haushalt 2023 eine Erhöhung der Fördersumme um 200.000 Euro. Nach Überzeugungsarbeit im Stadtrat wurde der Antrag im Dezember 2022 beschlossen, sodass im Jahr 2023 insgesamt 470.000 Euro für geförderten Wohnraum bereitstanden.

Im Mai 2023 folgte der entscheidende Schritt: Der Sozialausschuss gab die Mittel aus dem SPD-Antrag frei. Damit war der Weg für das Bauprojekt mit 30 Wohnungen in Schiefbahn endgültig geebnet. Ohne dieses finanzielle Engagement wäre das Vorhaben in dieser Form nicht realisierbar gewesen.

Nachhaltiges und sozial gerechtes Wohnen in Schiefbahn

Das Bauprojekt umfasst drei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 30 Wohneinheiten, von denen 23 im Förderweg „WBS A“ und sieben im Förderweg „WBS B“ vergeben werden. Die Gebäude werden in nachhaltiger Holzbauweise errichtet und sind mit Photovoltaikanlagen ausgestattet. Sie entsprechen dem KfW-40-Standard, was für die zukünftigen Mieterinnen und Mieter geringere Nebenkosten bedeutet und gleichzeitig die Umwelt schont.

SPD Willich setzt sich weiter für bezahlbaren Wohnraum ein

Der Bau dieser neuen Sozialwohnungen zeigt: Die SPD Willich sorgt mit konkreten Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum in der Stadt. Doch der Einsatz geht weiter. „Wir werden uns auch in Zukunft für sozialen Wohnungsbau und faire Mietpreise starkmachen“, so der Parteivorsitzende Lukas Maaßen. „Denn Wohnen ist ein Grundrecht – und darf nicht vom Geldbeutel abhängen.“