Der NRW-Landtag hat Mitte Juni mehrheitlich das Umsetzungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag beschlossen. Durch die Regelungen dürfen durch Fristverlängerungen drei Spielhallen als sogenannte Verbundspielhallen unter einem Dach betrieben werden. Neu ist, dass Spielhallen und Wettbüros nach einer Zertifizierung zukünftig statt 350 Metern nur noch 100 Meter Abstand untereinander einhalten müssen.
„Mit diesem Gesetz haben die Betreiber der Spielhöllen und Wettbüros den Kampf gegen die Kommunen gewonnen – mit tatkräftiger Unterstützung von CDU und FDP“, so der Vorsitzende der SPD Willich Lukas Maaßen über die Abstimmung im Landtag. „Wo bislang nur eine Spielhalle stand, dürfen jetzt drei stehen. Damit befeuert die Landesregierung die Spielsucht und unser Stadtbild wird sich abwerten.“ Die Sozialdemokraten sorgen sich insbesondere über die Folgen der Spielsucht für die Betroffenen und ihren Angehörigen. Zudem dürfe es nicht sein, dass weitere Spielhallen oder Wettbüros in räumlicher Nähe zu öffentlichen Einrichtungen oder Schulen entstehen, wie bereits auf der Bahnstraße in Alt-Willich.
Mit einem Änderungsantrag hat die SPD-Landtagsfraktion versucht, die derzeit gültige Abstandsregelung von 350 Metern beizubehalten und nur eine Spielhalle pro Standort zuzulassen. Die SPD-Fraktion im Willicher Stadtrat reagierte bereits im Vorfeld auf das drohende Umsetzungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag und stellte Anfang Juni eine schriftliche Anfrage an die Verwaltung. Unter anderem möchten die Sozialdemokraten wissen, wie viele Spielhallen und Wettbüros aktuell auf Willicher Stadtgebiet betrieben werden und wie sich deren Anzahl in den letzten Jahren entwickelt hat. Außerdem möchte die SPD von der Verwaltung wissen, ob die Stadt den gesetzlichen Rahmen der Vergnügungssteuer für Spielautomaten und Wettbüros ausschöpft. Eine Antwort der Verwaltung steht noch aus.