Haushalt 2022: Ausweis-Abholterminal und Senkung der Kita-Beiträge

Pressemitteilung

Die SPD Willich arbeitet konsequent ihr Wahlprogramm ab. Neben der Installierung eines sogenannten Ausweis-Abholterminals beantragen die Sozialdemokraten für das Jahr 2022, die Elternbeiträge im Kita- und OGS-Bereich für die unteren Einkommen deutlich zu senken.

Im Programm der SPD Willich heißt es, dass Behördengänge digitalisiert und entbürokratisiert werden sollen. Dieses Vorhaben möchten die Sozialdemokraten nun mit einem Ausweisterminal umsetzen. Im entsprechenden Haushaltsantrag werden dazu 30.000 Euro veranschlagt.

Foto: Sven Vüllers

„Mit einem Ausweis-Abholterminal können die Bürgerinnen und Bürger zukünftig ihren Personalausweis oder Reisepass, unabhängig von den Öffnungszeiten des Bürgerbüros, jeden Tag und rund um die Uhr, abholen“, erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Lukas Maaßen. Damit könnte der Abholtermin im Bürgerbüro entfallen. Gleichzeitig möchte die SPD damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung entlasten. Abhängig von der Nutzungsfrequenz sollen alle Stadtteile mit einem Ausweis-Abholterminal ausgestattet werden.

Foto: Sven Vüllers

Des Weiteren halten die Sozialdemokraten an ihrem Vorhaben fest, dass Kita, OGS, Tagespflege und „8-1-Betreuung“ in der Stadt Willich langfristig beitragsfrei werden sollen. „Wir wollen diesem Ziel näher kommen, in dem wir die unterste Bemessungsgrenze der Beitragstabelle Stück für Stück streichen, aber zumindest nach oben hin verschieben“, erklärt Hendrik Pempelfort, schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Für 2022 will die SPD die unterste Bemessungsgrenze der Beitragstabelle für Kita, Tagespflege und „8-1-Betreuung“, die derzeit bei 42.000 Euro liegt, streichen und dafür eine neue Bemessungsgrenze ab einem Einkommen von 155.000 Euro einführen. Die zu erhebenden Beiträge sollen jeweils um eine Stufe nach oben verschoben werden und würden dann bei einem Einkommen von 48.000 Euro beginnen. „Damit entlasten wir die unteren Einkommen und belasten diejenigen, die über einem Jahreseinkommen von mehr als 155.000 Euro liegen“, so Pempelfort. Die unterste Bemessungsgrenze der Beitragstabelle für OGS, die derzeit bei 42.000 Euro liegt, soll zudem ersatzlos entfallen.