Die SPD-Fraktion bat im vergangen Jahr die Verwaltung um Kontaktaufnahme mit der Polizei, dem Verfassungsschutz, dem LKA und BKA mit der Fragestellung, ob Willicher Bürger auf rechtsterroristischen Feindeslisten aufgeführt werden. Anlass war eine bei Razzien aufgetauchte Liste von rechtsterroristischen Gruppen. Diese Liste umfasst etwa 25.000 Namen von Bürgerinnen und Bürgern aus ganz Deutschland, welche sich zum Beispiel im öffentlichen Leben engagieren. Die SPD wollte, dass die genannten Behörden die Gefahr einschätzen, bewerten und anschließend die betroffenen Willicher Bürger informiert werden.
Die Verwaltung ließ die Anfrage juristisch prüfen. Demnach liege kein Auskunftsanspruch der Stadt Willich gegen eine der genannten Behörden vor. Einen entsprechenden Anspruch habe nur eine natürliche und keine juristische Person des öffentlichen Rechts. Demnach seien die Bürger gehalten, sich selbst an die entsprechenden Stellen zu wenden. Zudem habe die Stadt insbesondere keine Zuständigkeit für die Terrorismusabwehr. Ein Eingreifen der Ordnungsbehörden scheitere auch daran, dass keine konkrete, sondern lediglich eine abstrakte Gefahr bestehe: „Es ist nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft mit einem Schadenseintritt zu rechnen […].“
Die SPD dankt der Verwaltung für die juristische Einschätzung und ruft engagierte Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich an die Polizei zu wenden. Dort kann dann geprüft werden, ob und in welcher Form entsprechende Auskünfte direkt an den betroffenen Bürger erteilt werden können.