Antrag auf Stellenbesetzung in den Jugendfreizeiteinrichtungen MAXX & No. 7

in den städtischen Jugendfreizeiteinrichtungen MAXX und No. 7 sind, laut Bericht aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 02.12.2014, jeweils 0,5 AK unbesetzt. Die OKJA ist ein Leistungsbereich der Jugendhilfe und gehört zu dessen Pflichtaufgaben. Ihr obliegt gemäß § 1 SGB VIII ein umfassender (Bildungs-) Auftrag. „Zur Sicherstellung der zielführenden Arbeit in diesem Bereich beantragen wir, dass die o.g. unbesetzten Stellen kurzfristig neu besetzt werden“, so Jennifer Stoffers, stv. Vorsitzende der Jusos AG Willich.

Antragstellerin: Jennifer Stoffers

(21.04.2015)